Ferienwohnungen
in
Berlin

 
 
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. stellt das Internetportal bereit, auf dem die Vermieter ihre Quartiere einstellen können.
     
  • Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. erbringt mit ihrer Tätigkeit keine eigenen Beherbergungsleistungen, sondern er zeigt lediglich Quartiere im Internet. Ein Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande.
     
  • Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
     
  • Der Vermieter ist für die Inhalte auf den Seiten des Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V.
    selbst verantwortlich und stellt den Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. von allen Ansprüchen Dritter frei.
     
  • Der Vermieter erklärt, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
     
  • Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. haftet nicht für das Anzeigen von Quartieren und nicht für die Bereitstellung von Internetfunktionen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
     
  • Der Vermieter erhält Benutzername und Passwort, um seine Einträge zu pflegen.
    Im Falle des Verlustes sendet der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. diese Daten dem Vermieter erneut zu und zwar per Email an die Emailadresse, die der Vermieter in der Anmeldung als Vermieter eingetragen hat.
     
  • Kündigungen von Quartiereinträgen durch den Vermieter müssen ausschließlich online über den Vermieterzugang erfolgen. Sie sind jederzeit fristlos möglich.
     
  • Die Benutzung dieser Seite und der angeschlossenen Datenbanken ist für Gäste zum Zwecke des sich eine Unterkunft Buchens kostenlos. Das Auslesen von Adressen und Daten ist verboten. Daten dürfen nur zu dem Zweck, sich eine Übernachtungsunterkunft zu buchen, erhoben werden. Die erhaltenen Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, sich eine Unterkunft zu buchen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
     
  • Haftungsausschluss
    Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Störungen im Kommunikationsnetz oder für Störungen beim Provider.

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  • Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
    § 139 BGB findet keine Anwendung.