- Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. stellt das Internetportal bereit, auf dem die Vermieter
ihre Quartiere einstellen können.
- Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. erbringt mit ihrer Tätigkeit keine eigenen
Beherbergungsleistungen, sondern er zeigt lediglich Quartiere im Internet.
Ein Beherbergungsvertrag kommt
ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande.
- Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
- Der Vermieter ist für die Inhalte auf den Seiten des Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V.
selbst verantwortlich und stellt den Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. von allen
Ansprüchen Dritter frei.
- Der Vermieter erklärt, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
- Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. haftet nicht für das Anzeigen von Quartieren und nicht
für die Bereitstellung von Internetfunktionen. Die Haftung beschränkt sich auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Der Vermieter erhält Benutzername und Passwort, um seine Einträge zu pflegen.
Im Falle des Verlustes sendet der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. diese Daten dem Vermieter
erneut zu und zwar per Email an die Emailadresse, die der Vermieter in
der Anmeldung als Vermieter eingetragen hat.
- Kündigungen von Quartiereinträgen durch den Vermieter müssen ausschließlich
online über den Vermieterzugang erfolgen. Sie sind jederzeit fristlos möglich.
- Die Benutzung dieser Seite und der angeschlossenen Datenbanken ist für Gäste zum Zwecke
des sich eine Unterkunft Buchens kostenlos.
Das Auslesen von Adressen und Daten ist verboten. Daten dürfen nur zu dem Zweck,
sich eine Übernachtungsunterkunft zu buchen, erhoben werden.
Die erhaltenen Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, sich eine Unterkunft zu buchen.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Haftungsausschluss
Der Verein-Ferienwohnung-Berlin e.V. haftet nicht für Störungen infolge höherer
Gewalt oder Streiks oder
Störungen im Kommunikationsnetz oder für Störungen beim
Provider.
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Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich
der Vertrag als lückenhaft erweist.
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